© Freiwillige Feuerwehr Rasdorf
Jährliche Einsatzübung für Atemschutzgeräteträger Jedes Jahr müssen unsere Atemschutzgeräteträger/in mehrere Stationen durchmachen. In der FwDV 7 (Feuerwehrdienstvorschrift 7) steht drin, dass jeder Atemschutzgeräteträger/in, der/die im Einsatz Atemschutzgeräte anziehen darf, mindestens einmal im Jahr eine Einsatzübung unter Atemschutz, ein Streckendurchgang in der Atemschutzübungsanlage und alle 3 Jahre zur G26 (ärztliche Untersuchung) absolvieren muss, damit der/die Atemschutzgeräteträger/in auch tauglich für Atemschutzeinsätze ist. Unsere Kameradinnen und Kameraden machen dies alles, für die Sicherheit der Mitbürger, um in einem Brandfall, diese aus verrauchten Bereichen zu Retten und auch den Brand zu löschen. An diesem Abend wurde wieder eine Atemschutzübung in der Fischerhütte an den Teichen durchgeführt. Angenommene Lage war, das 3 Personen (Puppen) in der Fischerhütte gefeiert hatten, dort schliefen und während dessen sich ein Brand, der vom Grill ausging, sich auf leicht entflammbares ausbreitete und die Personen dadurch im Brandrauch schliefen. Ein Angler, der an den Teichen angeln wollte, sah den Rauch und alarmierte die Feuerwehr. Nach eintreffen, wurde sofort das Objekt vom Einheitsführer erkundet und damit festgestellt, dass sich die 3 Personen, die am Nachmittag dort feierten sich noch in dieser Hütte befanden. Sofort wurde der Angriffstrupp, der sich wären der Fahrt schon mit Atemschutz ausgerüstet hatte, zur Menschenrettung, mit 1. Rohr, in den Innenangriff geschickt. Das Wasser dafür, wurde mittels Saugleitung aus den Teichen entnommen, da dies schneller ging und wesentlich Zeitverkürtzt war, als mehrere B-Leitungen zum nächsten Hydrant zu legen, denn schließlich ging es um Menschenrettung. Nachdem der Angriffstrupp dann Wasser am Hohlstrahlrohr hatte, begann er mit der Menschensuche und rettete diese auch Zeitnah aus der Hütte, die dann an den, angenommenen, nachalarmierten Rettungsdienst übergeben wurden. Der Wassertrupp rüstete sich nach seiner Tätigkeit, die Wasserversorgung herzustellen, dann mit Atemschutzgeräten aus, um dann als Sicherheitstrupp zur Verfügung zu stehen. Dieser wurde dann noch zur Brandbekämpfung eingesetzt, damit diese Kameraden auch Ihre Einsatzübung unter Atemschutz absolvieren konnten. Nach erfolgreicher Übung, durften noch unsere jüngeren Kameraden mal mit dem Strahlrohr in der Gegend, vor allem wieder ins Teichwasser spritzen, damit das Wasser der Teiche etwas aufgewirbelt wurde und eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr für die Teiche entstand, damit die Fische etwas mehr Sauerstoff bekommen.
23.05.2023
Einsatzübung nach FwDV 7
© Freiwillige Feuerwehr Rasdorf
Jährliche Einsatzübung für Atemschutzgeräteträger Jedes Jahr müssen unsere Atemschutzgeräteträger/in mehrere Stationen durchmachen. In der FwDV 7 (Feuerwehrdienstvorschrift 7) steht drin, dass jeder Atemschutzgeräteträger/in, der/die im Einsatz Atemschutzgeräte anziehen darf, mindestens einmal im Jahr eine Einsatzübung unter Atemschutz, ein Streckendurchgang in der Atemschutzübungsanlage und alle 3 Jahre zur G26 (ärztliche Untersuchung) absolvieren muss, damit der/die Atemschutzgeräteträger/in auch tauglich für Atemschutzeinsätze ist. Unsere Kameradinnen und Kameraden machen dies alles, für die Sicherheit der Mitbürger, um in einem Brandfall, diese aus verrauchten Bereichen zu Retten und auch den Brand zu löschen. An diesem Abend wurde wieder eine Atemschutzübung in der Fischerhütte an den Teichen durchgeführt. Angenommene Lage war, das 3 Personen (Puppen) in der Fischerhütte gefeiert hatten, dort schliefen und während dessen sich ein Brand, der vom Grill ausging, sich auf leicht entflammbares ausbreitete und die Personen dadurch im Brandrauch schliefen. Ein Angler, der an den Teichen angeln wollte, sah den Rauch und alarmierte die Feuerwehr. Nach eintreffen, wurde sofort das Objekt vom Einheitsführer erkundet und damit festgestellt, dass sich die 3 Personen, die am Nachmittag dort feierten sich noch in dieser Hütte befanden. Sofort wurde der Angriffstrupp, der sich wären der Fahrt schon mit Atemschutz ausgerüstet hatte, zur Menschenrettung, mit 1. Rohr, in den Innenangriff geschickt. Das Wasser dafür, wurde mittels Saugleitung aus den Teichen entnommen, da dies schneller ging und wesentlich Zeitverkürtzt war, als mehrere B- Leitungen zum nächsten Hydrant zu legen, denn schließlich ging es um Menschenrettung. Nachdem der Angriffstrupp dann Wasser am Hohlstrahlrohr hatte, begann er mit der Menschensuche und rettete diese auch Zeitnah aus der Hütte, die dann an den, angenommenen, nachalarmierten Rettungsdienst übergeben wurden. Der Wassertrupp rüstete sich nach seiner Tätigkeit, die Wasserversorgung herzustellen, dann mit Atemschutzgeräten aus, um dann als Sicherheitstrupp zur Verfügung zu stehen. Dieser wurde dann noch zur Brandbekämpfung eingesetzt, damit diese Kameraden auch Ihre Einsatzübung unter Atemschutz absolvieren konnten. Nach erfolgreicher Übung, durften noch unsere jüngeren Kameraden mal mit dem Strahlrohr in der Gegend, vor allem wieder ins Teichwasser spritzen, damit das Wasser der Teiche etwas aufgewirbelt wurde und eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr für die Teiche entstand, damit die Fische etwas mehr Sauerstoff bekommen.
23.05.2023
Einsatzübung nach FwDV 7