© Freiwillige Feuerwehr Rasdorf
Jährliche Einsatzübung für
Atemschutzgeräteträger
Jedes
Jahr
müssen
unsere
Atemschutzgeräteträger/in
mehrere
Stationen
durchmachen.
In
der
FwDV
7
(Feuerwehrdienstvorschrift
7)
steht
drin,
dass
jeder
Atemschutzgeräteträger/in,
der/die
im
Einsatz
Atemschutzgeräte
anziehen
darf,
mindestens
einmal
im
Jahr
eine
Einsatzübung
unter
Atemschutz,
ein
Streckendurchgang
in
der
Atemschutzübungsanlage
und
alle
3
Jahre
zur
G26
(ärztliche
Untersuchung)
absolvieren
muss,
damit
der/die
Atemschutzgeräteträger/in
auch
tauglich
für
Atemschutzeinsätze ist.
Unsere
Kameradinnen
und
Kameraden
machen
dies
alles,
für
die
Sicherheit
der
Mitbürger,
um
in
einem
Brandfall,
diese
aus
verrauchten
Bereichen
zu
Retten
und auch den Brand zu löschen.
An
diesem
Abend
wurde
wieder
eine
Atemschutzübung
in
der
Fischerhütte
an
den
Teichen
durchgeführt.
Angenommene
Lage
war,
das
3
Personen
(Puppen)
in
der
Fischerhütte
gefeiert
hatten,
dort
schliefen
und
während
dessen
sich
ein
Brand,
der
vom
Grill
ausging,
sich
auf
leicht
entflammbares
ausbreitete
und
die
Personen
dadurch
im
Brandrauch
schliefen.
Ein
Angler,
der
an
den
Teichen
angeln
wollte, sah den Rauch und alarmierte die Feuerwehr.
Nach
eintreffen,
wurde
sofort
das
Objekt
vom
Einheitsführer
erkundet
und
damit
festgestellt,
dass
sich
die
3
Personen,
die
am
Nachmittag
dort
feierten
sich
noch
in
dieser
Hütte
befanden.
Sofort
wurde
der
Angriffstrupp,
der
sich
wären
der
Fahrt
schon
mit
Atemschutz
ausgerüstet
hatte,
zur
Menschenrettung,
mit
1.
Rohr,
in
den
Innenangriff
geschickt.
Das
Wasser
dafür,
wurde
mittels
Saugleitung
aus
den
Teichen
entnommen,
da
dies
schneller
ging
und
wesentlich
Zeitverkürtzt
war,
als
mehrere
B-
Leitungen
zum
nächsten
Hydrant
zu
legen,
denn
schließlich
ging
es
um
Menschenrettung.
Nachdem
der
Angriffstrupp
dann
Wasser
am
Hohlstrahlrohr
hatte,
begann
er
mit
der
Menschensuche
und
rettete
diese
auch
Zeitnah
aus
der
Hütte,
die
dann
an
den,
angenommenen,
nachalarmierten
Rettungsdienst
übergeben
wurden.
Der
Wassertrupp
rüstete
sich
nach
seiner
Tätigkeit,
die
Wasserversorgung
herzustellen,
dann
mit
Atemschutzgeräten
aus,
um
dann
als
Sicherheitstrupp
zur
Verfügung
zu
stehen.
Dieser
wurde
dann
noch
zur
Brandbekämpfung
eingesetzt,
damit
diese
Kameraden
auch
Ihre
Einsatzübung unter Atemschutz absolvieren konnten.
Nach
erfolgreicher
Übung,
durften
noch
unsere
jüngeren
Kameraden
mal
mit
dem
Strahlrohr
in
der
Gegend,
vor
allem
wieder
ins
Teichwasser
spritzen,
damit
das
Wasser
der
Teiche
etwas
aufgewirbelt
wurde
und
eine
zusätzliche
Sauerstoffzufuhr
für
die
Teiche
entstand,
damit
die
Fische
etwas
mehr
Sauerstoff bekommen.
Einsatzübung nach FwDV 7